Arbeitsschutz Glossar

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Arbeitsschutz Glossar

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung

Bei der Arbeitsmedinischen Vorsorgeuntersuchung handelt es sich um vorgeschriebene Untersuchungen für Personen die aufgrund Ihrer täglichen Tätigkeit besonderen Belastungen ausgesetzt sind. Als besondere Belastungen zählen bspw. Lärm, Hitze, die Arbeit mit gefährlichen Stoffen aber auch Tätigkeiten die das Tragen von Atemschutzmasken erfordern. In der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung wird die allgemeine Tauglichkeit für derartige Berufe ermittelt. Darüberhinaus wird in Nachuntersuchungen die weitere Tauglickeit für den Beruf ermittelt. Auch können nach Beendigung der Tätigkeit weitere Untersuchungen erforderlich sein, um Spätfolgen auszuschliessen. Untersuchungen nach dem Ende der Beschäftigung sind insbesondere dann erforderlich wenn mit Krebserzeugenden Stoffen gearbeitet wurde.

Arbeitsschutz

Arbeitschutz ist  die Bewahrung von Gesundheit und Leben im Zusammenhang mit der Arbeit. Ziele des Arbeitsschutzes sind die Vermeidung von Unfällen (z. B. Umknicken, Abstürzen aber auch Stolpern). Darüberhinaus sollen Arbeitsbedingte Gefährdungen minimiert werden (Lärm, Hitze, gefährliche Stoffe). Auch der Schutz besonderer Personengruppen wie Schwangere, Schwerbehinderte und Jugendliche ist Aufgabe und Ziel des Arbeitsschutz.

Berufsgenossenschaften

Die Berufsgenossenschaften sind Träger der gesetzl. Unfallversicherung. Ihre Aufgabe besteht in der Verhütung, Rehabilitation und Entschädigung von Arbeitsunfällen. Ebenso sind die Berufsgenossenschaften für Berufskrankheiten und Unfälle die sich auf dem Weg von der Arbeit nach Hause oder zur Arbeit ereignen zuständig.

Berufskrankheit

Arbeitsbedingte Erkrankung, als Berufskrankheit zählen Erkrankungen die in direktem Zusammenhang mit der ausgeübten Berufstätigkeit stehen. Auch Erkrankungen die nach dem Ende der beruflichen Tägigkeit auftreten aber eindeutig der Tätigkeit zugeordnet werden können zählen als Berufskrankheit.  Nicht jede Erkrankung ist jedoch als Berufskrankheit anerkannt. Eine Liste der anerkannten Krankheiten finden Sie als Anlage in der Berufskrankheitenverordnung.

Sicherheitsbeauftragte

Sicherheitsbeauftragte sind speziell geschulte Mitarbeiter in Unternehmen. Sicherheitsbeauftragte stehen der Firmenleitung und Mitarbeitern in Sachen Unfallvermeidung und Arbeitsschutz beratend zur Seite. Ihre Aufgabe ist die Beobachtung der Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften und die Anregung von neuen Maßnahmen um den Arbeitsschutz weiter zu verbessern. Sicherheitsbeauftragte sind dabei jedoch nicht Weisungsbefugt.

Wegeunfall

Wegeunfälle sind Unfälle die sich auf direktem Weg zur Arbeit oder zurück ereignen. Auf direktem Weg von oder zur Arbeit befinden Sie sich jedoch nur wenn der Weg ohne Unterbrechung angetreten wird.